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Ernst Gnirß

Ernst Gnirss 1942  

Ernst Gnirß, Passbild von 1942.

Ernst Gnirß wurde am 30.09.1905 als Sohn von Leonhard und Margaretha Gnirß in Singen/Htwl. geboren. Er war mit Klara Gnirß, geb. Rehm (geb. 24.08.1907 in Radolfzell), verheiratet. Das Paar hatte keine Kinder.

Die Radolfzeller Wohnadressen zur Zeit der Verfolgungs­maßnahmen waren: 1933–1938: Schlageterstr 23,II (Hinterhaus) (= heute Seestr. 53); ab 25.11.1938: Allweilerstr. 29.

Ernst Gnirß war Sohn eines Schlossers, wurde nach Besuch der achtjährigen Volksschule Kernmacher und arbeitete in Singen und anderen Orten Süddeutschlands. Im Sommer 1932 wurde er erwerbslos und zog nach Radolfzell. Am 2. Januar 1934 wurde er zusammen mit dem Radolfzeller Buchbinder Eduard Kränkel und seinem Schwager Karl Rehm wegen „Verbreitung von kommunistischen Druckschriften“ in Radolfzell verhaftet und am 23.4.1934 durch das Sondergericht Mannheim auf Grund § 4 der „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“ zu einem Jahr Gefängnis verurteilt.

Nach Verbüßung dieser Strafe im Gefängnis Freiburg wurde Gnirß am 6.12.1934 entlassen und trat im Juni 1935 bei der Firma Allweiler in Radolfzell als Kernmacher ein.

Von Arbeitskollegen denunziert, wurde Gnirß am 26.2.1942 von der Gestapo erneut verhaftet und in Schutzhaft genommen. Das Amtsgericht Konstanz erließ am 17.3.1942 Haftbefehl wegen „fortgesetzter Vorbereitung zum Hochverrat“ und „Wehrkraftzersetzung“ und verhängte Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis Konstanz. Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte Gnirß mit Urteil vom 17.7.1942 zu 5 Jahren Zuchthaus.

Ernst Gnirss Stolperstein

Aus der Anklageschrift: „Um auch seinerseits zur Schwächung der dt. Widerstandskraft und zum Zusammenbruch des NS beizutragen, hetzte er besonders seit Ausbruch des gegenwärtigen Krieges in seinem Arbeitsbetrieb in Radolfzell unter seinen Arbeitskameraden (…). Er benutzte dort jede Gelegenheit zu politischen Gesprächen und versuchte dabei unablässig, das Vertrauen seiner Mitarbeiter zur nationalsoz. Reichsführung und zur Wehrmacht zu erschüttern und sie vor der angeblich mit Sicherheit bevorstehenden deutschen Niederlage zu überzeugen.“ In der Urteilsbegründung heißt es u.a., Gnirß wünsche „den Sieg des Feindes des Deutschen Volkes und den völligen Zusammenbruch des nationalsozialistischen Staates.“

Die Strafe trat Gnirß am 17.7.1942 im Zuchthaus Ludwigsburg an. Er wurde von dort am 13.12.1943 in das Zuchthaus von Celle, Niedersachsen, verlegt, wo er am 19. März 1945, an Lungentuberkulose erkrankt, im Alter von 39 Jahren starb. Todesursache waren letztlich die katastrophalen Haftbedingungen und  Unterernährung: „Sein Zustand verschlimmerte sich immer mehr und nach den Angaben einiger seiner Leidensgenossen starb er infolge mangelhafter Ernährung, schlechter Behandlung u. schlechter Zellenverhältnisse am 19. März 1945 an akuter Tuberkulose.“ (Erklärung von Klara Gnirß, 1946.)

Ernst Gnirß wurde auf dem Waldfriedhof Celle in einem Reihengrab bestattet, das seine Witwe, Klara Gnirß, bis zur Einebnung 1965 führte.

Lebende Angehörige waren nicht zu ermitteln.

Recherche: Markus Wolter
Patenschaft: Teggingerschule


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Quellen

Wiedergutmachungsakte, Staatsarchiv Freiburg F 196/1 Nr. 1733; Hauptstaatsarchiv Hannover, Hann. 86 Celle Acc. 142/90 (Karteikarte) Nr. 43/735 (Gefangenenkarteikarte für Gnirss, Ernst, geb. 30.09.1905 in Singen a.H. (Vorbereitung zum Hochverrat); Hann. 86 Celle Acc. 142/90 Nr. 43/0735 (Gefangenenpersonalakte für Gnirss, Ernst, Kernmacher, geb. 30.09.1905, aus Radolfzell, wegen Vorbereitung zum Hochverrat)